Klasse AM

Informationen zur Klasse AM

Merkmale:

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen.

leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

 

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofas) mit diesen Anforderungen.

nützliche infos

Dauer: Mindestens 4 Wochen

Voraussetzungen: Biometrisches Passfoto, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Mindestalter: 15 Jahre

Theoriestunden:

Praktische Fahrstunden:  –

Prüfung: praktische und theoretische Prüfung

Info:

Kleinkrafträder aus der ehemalige DDR (zB.Simsonreihe 50ccm und bbH max 60km/h) dürfen gefahren werden, sofern Tag der Erstzulassung bis 28.02.1992 war!

Kleinkrafträder mit einer bbH max 50km/h, wenn Erstzulassung vor 1.1.2002 war !