Klasse AM
Informationen zur Klasse AM
Merkmale:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen.
leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofas) mit diesen Anforderungen.
nützliche infos
Dauer: Mindestens 4 Wochen
Voraussetzungen: Biometrisches Passfoto, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Mindestalter: 15 Jahre
Theoriestunden: –
Praktische Fahrstunden: –
Prüfung: praktische und theoretische Prüfung
Info:
Kleinkrafträder aus der ehemalige DDR (zB.Simsonreihe 50ccm und bbH max 60km/h) dürfen gefahren werden, sofern Tag der Erstzulassung bis 28.02.1992 war!
Kleinkrafträder mit einer bbH max 50km/h, wenn Erstzulassung vor 1.1.2002 war !