Klasse A2
Informationen zur Klasse A2
Merkmale:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
nützliche infos
Dauer: Mindestens 4 Wochen
Voraussetzungen: Biometrisches Passfoto, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Mindestalter: 18 Jahre
Theoriestunden: bei Ersterteilung: 12, bei Erweiterung: 6, Zusatzstoff: 4
Praktische Fahrstunden: nach Bedarf, mindestens Überlandfahrt: 5, Autobahnfahrt: 4, Dunkelfahrt: 3
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung – Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1