Klasse A

Informationen zur Klasse A

Merkmale:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

 

nützliche infos

Dauer: Mindestens 4 Wochen

Voraussetzungen: Biometrisches Passfoto, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Theoriestunden: bei Ersterteilung: 12, bei Erweiterung: 6, Zusatzstoff: 2

Praktische Fahrstunden: nach Bedarf, mindestens Überlandfahrt: 5, Autobahnfahrt: 4, Dunkelfahrt: 3

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Weitere Voraussetzung: AM, A1, A2